banner

Selbstbestimmung

Viele wollen ihr Recht auf Selbstbestimmung, das aus dem Artikel 2 des Grundgesetzes abgeleitet wird und auch im medizinischen Bereich gilt, besonders bei schwerer Krankheit und auch am Ende ihres Lebens oder bei dauernder Bewusstlosigkeit wahren und nutzen. Wichtig ist, dass Sie

  • Ihre Wünsche und Vorstellungen mit Personen Ihres Vertrauens besprechen und
  • sich für Ihre ganz persönliche Situation von kompetenten Personen beraten lassen.

Erst dann sollten Sie die eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht erstellen.

Mitglieder unseres Vereins sind ausgebildete Berater für Patientenverfügungen, Betreuungsverfügungen und Vollmachten. Wir beraten ehrenamtlich und unentgeltlich und handeln aus der Überzeugung, dass dass rechtzeitige Vorsorge Grundlage für ein selbstbestimmtes Leben ist.